Über den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird im Netz zurzeit intensiv diskutiert. Dennoch: In der vergangenen Woche ist mir aufgefallen, dass viele Leute sich nicht mit dem Thema beschäftigt haben, obwohl es sie betrifft. Aber: Von dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind auch alle betroffen, die im Netz Inhalte anbieten – zum Beispiel alle Lippeblogger.
Für die, die sich noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt haben, hier einige Links, die zu sehr informativen Beiträgen führen. Für den Einstieg ist meines Erachtens dieser Artikel geeignet:
- Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV, Thomas Schwenke, t3n.de.
Allerdings gebe ich mich nicht mit dem dort genannten „Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten“ zufrieden. In dem Beitrag
- Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Förderung von Erotikanbietern statt Schutz der Jugend, Thomas Schwenke, lto.de.
führt Thomas Schenke die Problematik des JMStV auf:
Zum einem stellt sich bereits die Frage, warum eine Änderung des JMStV überhaupt notwendig war. […] Insbesondere ist so der “Graswurzel-Journalismus” betroffen, also die Teilnahme von Bürgern durch eigene Medien wie insbesondere Blogs am gesellschaftlichen Diskurs, die als demokratische Errungenschaft des Internets betrachtet wird […] Und nicht zuletzt wissen die Jugendlichen, die durch den Entwurf eigentlich geschützt werden sollen, erfahrungsgemäß am besten, wie man die Schutzsoftware umgeht. […] Wer am wenigsten von dem Gesetz zu profitieren scheint, sind Kinder und Jugendliche.
Ein Dreh- und Angelpunkt des JMStV ist der
- § 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, jmstv-wiki.de.
Dazu schreibt Thomas Stadler in:
- Mein Blog bleibt online (2. Update), Thomas Stadler, internet-law.de
Die typischen Meinungsblogs sind m.E. deshalb nicht entwicklungsbeeinträchtigend, denn sie tragen gerade zur staatsbürgerlichen Bildung von Jugendlichen bei.
Auch Stefan Engeln hat einen sehr lesenswerten Artikel geschrieben:
- JMStV, Blogger und die lässlichen Einschätzungen, Stefan Engeln, engeln.de.
Zum „Das-wird-keinen-betreffen Argument“ schreibt Stefan Engeln:
Auch hier gilt im Übrigen: Wenn 99% aller Blogs und Webseiten tatsächlich nicht betroffen wären, warum berücksichtigt der neue JMStV dies nicht und nimmt private Blogs und Webseiten aus dem Anwendungsbereich heraus. Der allgemeine Sittenverfall der deutschen Jugend wird mit Sicherheit nicht durch private Webseiten aus Deutschland verursacht.
Weitere Links:
- Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Auswirkungen auf Blogs irren, Jens Matheuszik, pottblog.de.
- Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet, Prof. Dr. Thomas Hoeren, blog.beck.de.
Prof. Dr. Hoeren schließt den Artikel mit der Bemerkung:
Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das “Machen” von Gesetzen geht. Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein, das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.
Meines Erachtens immer eine gute Adresse ist auch:
- Netzpolitik.org, und dort alles zum Schlagwort: JMStV